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   LG Bonn, 11.08.2015 - 8 S 5/15   

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https://dejure.org/2015,32144
LG Bonn, 11.08.2015 - 8 S 5/15 (https://dejure.org/2015,32144)
LG Bonn, Entscheidung vom 11.08.2015 - 8 S 5/15 (https://dejure.org/2015,32144)
LG Bonn, Entscheidung vom 11. August 2015 - 8 S 5/15 (https://dejure.org/2015,32144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Werts von Nachlassgegenständen durch einen Sachverständigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung des Werts von Nachlassgegenständen durch einen Sachverständigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus LG Bonn, 11.08.2015 - 8 S 5/15
    Ein nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB einzuholendes Sachverständigengutachten dient hingegen nicht der Beantwortung dieser Frage, sondern vielmehr der vorläufigen Unterrichtung des Pflichtteilsberechtigten, dem die Beurteilung des Risikos eines Rechtsstreits über den Pflichtteil erleichtert werden soll (vgl. BGHZ 107, 200, 204), etwa eine Einschätzung zu der Frage, ob der tatsächlich erzielte Kaufpreis dem Verkaufswert entspricht oder ob besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine abweichende Bewertung rechtfertigen könnten (OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG Bonn, 11.08.2015 - 8 S 5/15
    Auch die Kammer folgt dieser Ansicht, zu der im Ergebnis auch das OLG Köln tendiert (OLG Köln, Urteil vom 10.01.2014, Az: 1 U 56/13, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10

    Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten zu ergänzungspflichtigen

    Auszug aus LG Bonn, 11.08.2015 - 8 S 5/15
    Insoweit hat das Amtsgericht im Ergebnis zu Recht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 02.05.2011, Az: 1 U 249/10, zitiert nach juris) ausgeführt, dass trotz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Sachverständigengutachten auf der ersten Stufe einzuholen sei, weil der Kaufvertrag über ein Hausgrundstück und die Schätzung eines Maklers für eine sachgerechte Bewertung des Objekts allein nicht ausreichen.
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